Der Widerspruch ist zulässig.
28. Dez. 2017
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Aktualisiert: 29. Dez. 2017
14.12.2017, Darmstädter Echo/ Echo-Online
Nachdem Bürgermeister Koch unseren Widerspruch gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens anzweifelte, haben wir nun Gewissheit: Der Widerspruch ist zulässig. Wir kämpfen weiter gegen die Eröffnung von Shark City in Pfungstadt!



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