Der Widerspruch ist zulässig.
- U.Yildirim
- 27. Dez. 2017
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 29. Dez. 2017
14.12.2017, Darmstädter Echo/ Echo-Online
Nachdem Bürgermeister Koch unseren Widerspruch gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens anzweifelte, haben wir nun Gewissheit: Der Widerspruch ist zulässig. Wir kämpfen weiter gegen die Eröffnung von Shark City in Pfungstadt!

Comentarios