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  • AutorenbildU.Yildirim

Der Widerspruch ist zulässig.

Aktualisiert: 29. Dez. 2017

14.12.2017, Darmstädter Echo/ Echo-Online

Nachdem Bürgermeister Koch unseren Widerspruch gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens anzweifelte, haben wir nun Gewissheit: Der Widerspruch ist zulässig. Wir kämpfen weiter gegen die Eröffnung von Shark City in Pfungstadt!



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